Abstand nicht eingehalten

Eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle auf Autobahnen ist zu geringer Abstand zum voraus fahrenden Fahrzeug. Dieses Drängeln ist gefährlich und eine Ordnungswidrigkeit. Es drohen hohe Geldbußen, Punkte in Flensburg oder auch ein Fahrverbot. Um derartige Verstöße zu dokumentieren, überwacht die Polizei den korrekten Abstand mit Messungen auf Basis von Videoaufzeichnungen.

Mit diesen Strafen müssen Sie bei Abstandsverstößen rechnen



Bußgeld (*PunkteFahrverbot
bei unter 80 km/hohne Gefährdung25,- €--

mit Gefährdung30,- €--

mit Sachbeschädigung35,- €--
bei über 80 km/hmit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts75,- €1-

4/10100,- €1-

3/10160,- €1-

2/10240,- €1-

1/10320,- €1-
bei über 100 km/hmit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts75,- €1-

4/10100,- €1-

3/10160,- €21 Monat

2/10240,- €22 Monate

1/10320,- €23 Monate
bei über 130 km/hmit weniger Abstand als 5/10 des halben Tachowerts100,- €1-

4/10180,- €1-

3/10240,- €21 Monat

2/10320,- €22 Monate

1/10400,- €23 Monate

Zum Bußgeld werden zusätzlich ca. 28,50 Euro für Auslagen und Gebühren berechnet.

Gefährdender Abstand

Es wird allerdings nur ein gefährdender Abstand sanktioniert.

Um einen gefährdenden Abstand Verstoß handelt es sich dann, wenn Sie den Sicherheitsabstand über einen längeren Zeitraum nicht einhalten. Aus diesem Grunde werden entsprechende Abstandmessungen an mindestens zwei Messstellen mit Videokameras dokumentiert bzw. über eine längere Strecke durch entsprechend ausgerüstete Fahrzeuge vorgenommen.

Wann ist das dichtes Auffahren als vorsätzlich einzustufen?

Vorsätzliches zu nahes Auffahren setzt voraus, dass

  • der Fahrzeugführer die Unterschreitung des erforderlichen Abstands erkennt
  • und diese Unterschreitung zumindest billigend in Kauf nimmt.

Ggf. kann das vorübergehende dichte Auffahren durch eine momentane Unaufmerksamkeit begründet werden.

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