Fahren unter Alkoholeinfluss ist eine der Hauptursachen für Verkehrsunfälle

Was muss ein Autofahrer hierzu wissen?

Ab welchem Promille-Gehalt (‰) im Blut wird es kritisch?

Wann liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor?
Im Bereich einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3‰ -1,09‰ liegt bei einem Autofahrer eine relative Fahruntüchtigkeit vor.
Zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit muss in diesem Promillebereich aber noch ein alkoholtypischer Fahrfehler bzw. Ausfallerscheinungen hinzutreten.

Beispiele für Fahrfehler sind:

  • Fahren von Schlangenlinien
  • plötzliches Bremsen
  • Überfahren einer roten Ampel
  • riskante Überholmanöver
  • mehrfaches Abwürgen des Fahrzeugs an einer Kreuzung
  • zu wenig Sicherheitsabstand

Beispiele für Ausfallerscheinungen sind:

  • Bewegungsanomalitäten (z.B. Torkeln)
  • keine Pupillenreaktion bei Veränderung der Helligkeit der Umgebung
  • erhebliche Beeinträchtigung der Reaktionsfähigkeit
  • undeutliche, verwaschene Aussprache und Wahrnehmungsfehle

Wann liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor?

Ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1‰ liegt bei einem Autofahrer eine absolute Fahruntüchtigkeit vor.
Zum Nachweis der absoluten Fahruntüchtigkeit ist alleine die Überschreitung des Grenzwertes ausreichend. Alkoholtypische Fahrfehler oder Ausfallerscheinungen müssen nicht hinzutreten.

Was passiert, wenn man wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss von der Polizei kontrolliert wird?

Was darf die Polizei?

Nimmt die Polizei bei einer Kontrolle Alkoholgeruch beim Fahrzeugführer oder im Fahrzeug wahr, darf die Polizei nach der Ursache fragen und im Verdachtsfall die Atemalkoholkonzentration des Fahrers überprüfen.

Wie wird der Alkoholkonsum durch die Polizei bei einer Messung festgestellt?

Die Polizei führt regelmäßig zunächst eine Atemalkoholanalyse mittels eines Messgerätes durch.

Ist das Messergebnis angreifbar?

Es gibt mehrere Einflüsse, die zu einer Verfälschung des Messergebnisses führen können, z.B.:

  • Schluckauf und Aufstoßen bei der Messung
  • alkoholhaltige Pralinen
  • Verwendung von Mundspray
  • Umfang der Atemkapazität
  • Speichelbildung erhöht
  • vermehrte Acetonbildung im menschlichen Körper. Aceton entsteht bei der Verbrennung von Fetten durch Hungern (z.B. durch Fasten oder lange Diät)
  • Aceton fällt z.B. auch bei Insulinmangel an
  • Zahnprothesenhaftcreme mit alkoholhaltigen Inhaltsstoffen
  • etc.

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Wann darf eine Blutprobenentnahme angeordnet werden?

Eine Blutprobenentnahme setzt voraus, das hinreichende Anhaltspunkte vorliegen, die auf alkoholtypische Fahrfehler bzw. Ausfallerscheinungen hinweisen. Der Betroffene kann in die Blutprobenentnahme einwilligen oder aber diese verweigern.

Bei einer Verweigerung darf eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.

Wer darf eine Blutprobenentnahme anordnen?

Die Anordnung steht dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft und ihren Ermittlungspersonen (Polizei) zu.

Welche Konsequenzen muss ein Autofahrer bei Alkohol am Steuer befürchten?

A. Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3‰

Kommt es bereits bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 ‰ zu Fahrfehlern (z. B. Fahren in Schlangenlinien, Überfahren einer roten Ampel, Verkehrsunfall) werden sogenannte alkoholbedingte Ausfallerscheinungen angenommen.
Es liegt dann eine Gefährdung des Straßenverkehrs wegen relativer Fahruntüchtigkeit wegen Alkohol am Steuer vor.

Welche Folgen drohen?
  • 3 Punkte in Flensburg
  • strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Trunkenheitsfahrt, §§ 315c, 316 Strafgesetzbuch, §§ 315b, 315c, 316 Strafgesetzbuch
    mit der Konsequenz einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Fahrverbot bzw.
    der Entziehung der Fahrerlaubnis

B. Blutalkoholkonzentration (BAK) zwischen 0,5 bis 1,09 ‰

Wer mit 0,5 bis 1,09 ‰ gefahren ist und weder Ausfallerscheinungen gezeigt hat noch einen Unfall verursacht hat, wird wegen relativer Fahruntüchtigkeit belangt.
Die Höhe der Sanktionen dieser Ordnungswidrigkeit richtet sich danach, wie oft der Fahrzeugführer mit Alkohol am Steuer auffällig geworden ist.

Welche Folgen drohen bei einem erstmaligen Verstoß?
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 500,00 EUR Geldbuße
  • 1 Monat Fahrverbot
Welche Folgen drohen bei einem erneuten Verstoß?
  • 2 Punkte in Flensburg
  • 1000,00 EUR Geldbuße
  • 3 Monate Fahrverbot

C. Welche Strafe droht bei absoluter Fahruntüchtigkeit ab 1,1 ‰ ?

Die Polizei beschlagnahmt den Führerschein.

Weiterhin sieht der Bußgeldkatalog 3 Punkte in Flensburg und eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren vor.

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Wann verjähren Alkoholdelikte?

Ordnungswidrigkeiten wegen Alkohol im Straßenverkehr verjähren frühestens nach 6 Monaten.

Eine Ordnungswidrigkeit liegt vor, solange der Promillewert unter 1,1‰ liegt. Eine Straftat in Straßenverkehr liegt bei einer Überschreitung des Promillewert von 1,1‰ vor. Eine solche Straftat verjährt frühestens nach drei Jahren.

Wann gilt man als Wiederholungstäter?

Noch 10 Jahre nach der ersten erfassten Alkoholfahrt gilt man nach einer erneuten Alkoholfahrt als Wiederholungstäter!
In diesem Fall wird das Fahrverbot in der Regel auf drei Monate ausgeweitet und das Bußgeld verdoppelt. Außerdem wird ggf. eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet.

Wann wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet?

Der häufigste Anlass für eine medizinisch-psychologische Untersuchung sind Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss.
Dies kann nach einer erstmalige Alkoholfahrt ab 1,6 Promille, oder wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer erfolgen.
Ab einer BAK von mindestens 1,6 Promille fordert die Behörde regelmäßig die Beibringung eines MPU-Gutachtens.

Was ist eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?

Wenn ein Fahrzeugführer mit schweren oder wiederholten Verkehrsverstößen auffällt, ordnet das Straßenverkehrsamt in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an.
Bei dieser Untersuchung wird geprüft, ob von dem Fahrzeugführer zukünftig keine Gefahr mehr für den Straßenverkehr zu erwarten ist.

Die Untersuchung besteht aus drei Teilen:

  • medizinische Untersuchung
  • Gespräch mit einem Verkehrspsychologen
  • Leistungstest (z.B. Reaktionszeit)

Die MPU kann 1 Monat vor Ablauf der Sperrfrist erfolgen.

Wird die MPU bestanden, muss aber dennoch immer das Ende der Sperrzeit abgewartet werden.
Innerhalb der Sperre kann also die MPU gemacht werden, der Führerschein wird immer nach dem Ablauftag der Frist ausgehändigt.

Was passiert bei Alkohol am Steuer bei Fahranfängern unter 21 Jahren und älteren Fahranfängern in der Probezeit?

Für Fahranfänger unter 21 Jahren und älteren Fahranfängern gilt ein striktes Alkoholverbot.

Die Promillegrenze von 0,0 ‰ ist immer einzuhalten. Die gesetzlich festgelegte Alkoholgrenze für Fahrer unter 21 und ältere Fahranfänger in der Probezeit bringt daher Sanktionen in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg sowie auch eventuellen Fahrverboten mit sich.

Der Alkoholkonsum gilt in der Probezeit als sogenanntes schwerwiegendes Vergehen. Dieser Verstoß kann dazu führen, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
Außerdem kann ein Bußgeld zwischen 200,00 Euro und 1.500,00 Euro verhängt werden.

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