Wer hat ein Recht auf ein Arbeitszeugnis?

Wie lange muss man auf das Arbeitszeugnis warten?

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seines Arbeitsverhältnisses.

Welche Zeugnisarten gibt es?

Einfaches Zeugnis

Der Arbeitnehmer kann bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis über Art und Dauer seines Arbeitsverhältnisses verlangen (sog. einfaches Zeugnis).

Im Zeugnis sind die Person des Arbeitgebers, die des Arbeitnehmers mit Name, Vorname und Geburtsdatum sowie Anschrift zu nennen. Weiterhin muss eine detaillierte Angabe des Arbeitsplatzes und der ausgeübten Tätigkeit erfolgen.

Qualifiziertes Zeugnis

Welche Formulierungen für die Noten gibt es?

Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers ist das Arbeitszeugnis auf die Beurteilung seiner Leistung und sein Verhalten auszudehnen (sog. qualifiziertes Zeugnis).

Der Anspruch richtet sich auf ein Zeugnis, das formell und inhaltlich den gesetzlichen Vorgaben entspricht und die Leistungen des Arbeitnehmers richtig beurteilt. Beim qualifizierten Zeugnis werden einzelne Aspekte von Leistung und Führung einzeln bewertet und in einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst.

Der Arbeitgeber verwendet regelmäßig eine Notenskala von sehr gut bis mangelhaft.

Sehr gut: "Stets/jederzeit zu unserer vollsten Zufriedenheit"

bis

mangelhaft: "Im großen und ganzen zufriedenstellend"

Lassen sie Ihr Arbeitszeugnis durch einen im Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt prüfen.

Zwischenzeugnis

Der Arbeitgeber hat im noch laufenden Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn hierfür ein triftiger Grund vorliegt. Triftige Gründe sind z.B.

  • Bewerbung um eine neue Stelle
  • Strukturelle Änderungen im Betriebsgefüge des Arbeitgebers z.B.: Betriebsübernahme durch einen neuen Arbeitgeber
  • Wechsel des Vorgesetzten

Arbeitszeugnis anfordern: Welche Fristen gelten?

Wann ist ein Arbeitszeugnis fällig? Gibt es eine Verjährung?

Laut §630 BGB (Dienstverhältnis) bzw. §109 BGB (Arbeitnehmer) ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Arbeitszeugnis auszustellen, wenn ein Arbeitsverhältnis beendet wird. Fristen ergeben sich entweder aus dem. Über tarifliche Fristen gibt der Betriebsrat oder etwaig anzuwendender Tarifvertrag Auskunft. Die gesetzliche Frist läuft ein Jahr nach dem Ausscheiden aus dem Betrieb ab.

Wie kann man das Zeugnis prüfen lassen?

Ein Zeugnis richtig zu lesen, ist gar nicht so einfach. Wer damit nicht vertraut ist, sollte das Zeugnis prüfen lassen, um auszuschließen, dass sich dort nachteilige Formulierungen verstecken.

Für eine erste Einschätzung sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • Form und Gestaltung
  • Ist der Gesamteindruck ansprechend?
  • Ist der übliche Firmenbogen genutzt worden?
  • Ist das Zeugnis vollständig?
  • Hat das Zeugnis einen angemessenen Umfang?
  • Wurde ein etwaiger akademischer Titel genannt?
  • Ist Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses richtig angegeben?
  • Wurde Ihre ausgeübte Tätigkeit vollständig und richtig beschrieben?
  • Sind Ihre besonderen Fachkenntnisse angemessen berücksichtigt worden?
  • Ist Ihre Leistung ausführlich und richtig beurteilt?
  • Entsprechen die Angaben zur Führung im Dienst den Tatsachen?
  • Wenn Sie Vorgesetzter waren: wurden Ihre Führungsfähigkeiten richtig beurteilt?
  • Ist der Beendigungsgrund für das Arbeitsverhältnis angegeben?
  • Werden Aussagen dazu getroffen, ob man Ihr Ausscheiden aus dem Unternehmen bedauert?
  • Wird Ihnen für Ihre geleistete Arbeit gedankt?
  • Werden in der Schlussformulierung Wünsche für Ihre berufliche Zukunft formuliert?
  • Ist Ort und Datum der Zeugnisausstellung angegeben?
  • Ist das Zeugnis von einer Zeichnungsberechtigten Person, die Ihnen vorgesetzt war unterschrieben?

Sollten Sie bei diesen Punkten schon unsicher sein, ist es ratsam das Zeugnis einem in Arbeitsrecht versierten Rechtsanwalt zur Prüfung vorzulegen.

Schlechtes Arbeitszeugnis anfechten

Wer mit seinem Zeugnis nicht einverstanden ist, sollte sich an den Arbeitgeber wenden und auf die strittigen Punkt hinweisen.

In den meisten Fällen sind die Arbeitgeber verständnisvoll, denn solche Fehler müssen keine Absicht sein. Vor allem in kleineren Betrieben können unklare Formulierungen die Folge von Unwissenheit sein.

Arbeitszeugnis einklagen

Weigert sich der Arbeitgeber, ein korrigiertes Arbeitszeugnis auszustellen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Zeugnis einzuklagen.
Verfügen Sie über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt diese regelmäßig die anfallenden Rechtsanwaltskosten.

Lassen sie sich gerne durch mich beraten.

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