Handybenutzung im Straßenverkehr.
Was ist verboten? Was ist erlaubt?
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) trifft folgende Regelung zur Nutzung eines Handys am Steuer eines Fahrzeugs:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
- hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
- entweder
- nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
- zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
Hiernach sind u. a. folgende Handlungen des Fahrers verboten, solange der Motor läuft:
- während der Fahrt mit dem Handy am Ohr telefonieren
- Handy beim Autofahren in der Hand halten, um auf das Display zu schauen
- Schreiben von SMS
- "Wegdrücken" eines Anrufs
Wenn das Auto steht und der Motor vollständig abgeschaltet ist, greift das Handyverbot nicht. Schaltet sich das Auto lediglich aufgrund einer Start-Stopp-Automatik, z.B. beim Warten an einer Ampel oder vor
einem Bahnübergang ab, gilt das Fahrzeug rechtlich als nicht ausgeschaltet.
Dann dürfen Sie das Handy nicht benutzen.
Verwendung eines Handys in einer Halterung?
Wie ist die Rechtslage, wenn das Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe oder im Armaturenbrett angebracht ist?
Steckt das Handy in einer Halterung an der Windschutzscheibe oder an einer Halterung im Armaturenbrett darf das Handy nicht durch Tastenbefehle per Hand bedient werden.
Läuft z.B. eine Navi-App, darf diese nicht über das Berühren des Displays bedient werden. Denn dafür ist in der Regel mehr als nur ein "kurzer Blick" auf das Gerät notwendig.
Geblitzt wegen Geschwindigkeitsverstoß und Handy in der Hand?
Bei Messungen wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes wird ein Fahrerfoto erstellt.
Was passiert, wenn auf dem Beweisfoto erkennbar ist, dass der Fahrer auch noch mit einem Handy telefoniert hat?
Mit welchem Bußgeld ist zu rechnen?
In diesem Fall wird von Tateinheit gesprochen. Bei der Verwirklichung mehrerer Delikte durch eine Handlung wird bei Vorliegen unterschiedlicher Geldbußen die höchste angeordnet.
Es ist somit nur das höhere Bußgeld zu bezahlen und das Bußgeld wegen des zweiten Verstoßes entfällt.
Handy am Steuer in der Probezeit!
Womit muss ein Fahranfänger rechnen?
Bei einem Handyverstoß in der Probezeit gilt Folgendes:
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden in zwei Gruppen aufgeteilt:
A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen).
A- und B-Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die mit einem Bußgeld ab 40 Euro und mindestens einem Punkt in Flensburg verknüpft sind.
Fahranfänger haben Glück im Unglück, denn die Handynutzung wird als B-Verstoß gewertet.
Erst durch einen weiteren A- oder B-Verstoß ist mit der Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre und einem Aufbauseminar zu rechnen.
Handyverbot gilt auch für Fahrradfahrer!
Das Handyverbot beim Führen eines Fahrzeugs gilt auch für Radfahrer. Wird ein Fahrradfahrer mit dem Mobiltelefon in der Hand erwischt, muss er eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro bezahlen.
Einen Punkt ins Flensburg für den Handyverstoß gibt es nicht. Denn Einträge ins Flensburger Fahreignungsregister gibt es erst bei Geldbußen ab 60 Euro.
So verhält es sich auch bei einer Handynutzung auf dem Pedelecs. Sie leisten eine Tretunterstützung bis 25 Stundenkilometern und sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes.
Handybenutzung am Steuer durch Polizei beobachtet?
Wie sieht die Beweispflicht aus?
Handyverstöße werden regelmäßig nur nach Beobachtung durch eine Polizeistreife zur Anzeige gebracht. Es erfolgt daraufhin die Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Reicht ein bloßes Abstreiten des Handyverstoßes gegenüber der Bußgeldstelle aus?
Nein! Die Bußgeldstelle wird regelmäßig den Angaben der Polizei vertrauen, so dass ein bloßes Abstreiten des Vorwurfs nicht ausreicht.
Werden Sie mit einem solchen Vorwurf konfrontiert, empfiehlt sich immer die Beauftragung eines im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalts.
Durch die nur einem Rechtsanwalt mögliche Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte kann der Vorwurf überprüft und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer bußgeldrechtlichen Ahndung ergriffen werden.
Durch die Akteneinsicht kann die Sachverhaltsschilderung der Polizeibeamten überprüft werden und eine optimale Verteidigungsstrategie zur Vermeidung einer Verurteilung entwickelt werden.
Die Ansatzpunkte sind vielfältig, z.B.:
- Prüfung der Licht- und Sichtverhältnisse während der Beobachtung
- Entfernung zum beobachteten Fahrzeug
- Geschwindigkeit des Fahrzeugs bei der Beobachtung
- Bauart des Fahrzeugs
- etc.
Nach Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt ergeben sich regelmäßig vielfache Ansatzpunkte zur Vermeidung eines Bußgeldes nebst Punkteeintrags.
Ein bloßes Abstreiten des Vorwurfs durch den Betroffenen ist nicht ausreichend.
Es bedarf vielmehr einer qualifizierten Argumentation zum vorgeworfenen Verstoß durch einen im Verkehrsrecht versierten Rechtsanwalt nach Auswertung der Ermittlungsakte.
Wenn Sie über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen, übernimmt diese regelmäßig die Kosten für die Vertretung durch einen Rechtsanwalt.
Gerne übernehme ich Ihre Verteidigung.
Welche Bußgelder werden bei einem Handyverstoß verhängt?
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Als Kraftfahrer das Handy am Steuer genutzt | € 100,- | 1 | ‐ |
... mit Gefährdung | € 150,- | 2 | 1 Monat |
... mit Sachbeschädigung | € 200,- | 2 | 1 Monat |
Beim Fahrradfahren das Handy genutzt | € 55,- | ‐ | ‐ |