Rechtsanwaltskosten
Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Anwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen.
Sie errechnen sich nach der Art der Angelegenheit und deren Wert, sowie nach Art und Umfang der Tätigkeit (Beratung, außergerichtliche Aktivitäten, Prozessvertretung).
Erstberatung beim Rechtsanwalt
Die Erstberatung umfasst ein mündliches Beratungsgespräch, in dem der Sachverhalt ermittelt wird und eine erste Einschätzung zur Rechtslage erfolgt, verbunden mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Das RVG sieht hierfür eine Pauschalvergütung in Höhe von €226,10 (einschließlich 19% Mehrwertsteuer, Nettovergütung = €190,00) vor.
Diese Erstberatungsgebühr wird in einem nachfolgenden Verfahren angerechnet. Bei Beratungen, die deutlich unter einer Zeitstunde liegen und wenig umfangreich sind, gewähre ich Abschläge.
Besonderheiten für Rechtsanwaltskosten bei Verkehrsunfällen
Der Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung haben bei einem Verkehrsunfall die Kosten der Interessenvertretung durch einen Anwalt zu erstatten.
Haben Sie eine Mitschuld am Unfallhergang, sind die Rechtsanwaltskosten unter Berücksichtigung der Mitverschuldensquote von Ihnen zu tragen. Hierüber berate ich Sie
gerne.
Sofern Sie der Ansicht sind, den Verkehrsunfall durch Ihr Verhalten allein verschuldet zu haben, sollten Sie trotzdem einen Rechtsanwalt zur Überprüfung Ihrer Einschätzung befragen.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?
Ich kümmere mich um die Einholung einer Deckungszusage von Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Sollten Sie Befürchtungen haben, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen zu können, so kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Ich
helfe Ihnen gern bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.