Rechtsanwaltskosten

Die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist gesetzlich geregelt. Das Rechts­an­walts­ver­güt­ungs­ge­setz (RVG) bestimmt, für welche Tätigkeiten eines Anwaltes Gebühren in welchem Umfang anfallen.

Sie errechnen sich nach der Art der Angelegenheit und deren Wert, sowie nach Art und Umfang der Tätigkeit (Beratung, außer­ge­richt­liche Aktivitäten, Prozessvertretung).

Erstberatung beim Rechtsanwalt
Die Erstberatung umfasst ein mündliches Be­rat­ungs­ge­spräch, in dem der Sachverhalt ermittelt wird und eine erste Einschätzung zur Rechtslage erfolgt, verbunden mit einer Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

Das RVG sieht hierfür eine Pauschal­ver­güt­ung in Höhe von €226,10 (einschließlich 19% Mehrwertsteuer, Nettovergütung = €190,00) vor.

Diese Erstberatungsgebühr wird in einem nachfolgenden Verfahren angerechnet. Bei Beratungen, die deutlich unter einer Zeitstunde liegen und wenig umfangreich sind, gewähre ich Abschläge.

Besonderheiten für Rechts­an­walts­kost­en bei Ver­kehrs­un­fäl­len

Der Schädiger und dessen Haft­pflicht­ver­sich­er­ung haben bei einem Verkehrsunfall die Kosten der Interessenvertretung durch einen Anwalt zu erstatten.

Haben Sie eine Mit­schuld am Un­fall­her­gang, sind die Rechts­an­walts­kost­en unter Berücksichtigung der Mit­ver­schuld­ens­quote von Ihnen zu tragen. Hierüber berate ich Sie gerne.

Sofern Sie der Ansicht sind, den Verkehrsunfall durch Ihr Verhalten allein verschuldet zu haben, sollten Sie trotzdem einen Rechtsanwalt zur Überprüfung Ihrer Einschätzung befragen.

Haben Sie eine Rechts­schutz­ver­sich­er­ung?

Ich kümmere mich um die Einholung einer Deckungszusage von Ihrer Rechts­schutz­ver­sich­er­ung.

Sollten Sie Befürchtungen haben, die Anwalts- und Ge­richts­kosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen zu können, so kann das Gericht Prozesskostenhilfe gewähren. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen. Ich helfe Ihnen gern bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.