Bußgeldverfahren

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen der Polizei erhalten?

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen der Polizei einem der folgenden Vorwürfe erhalten:

Ich bin auf Verkehrsrecht spezialisiert und berate Sie kostenfrei und unverbindlich zum weiteren rechtlichen Vorgehen. Lassen Sie sich zum richtigen Verhalten gegenüber den Ermittlungsbehörden beraten, um Nachteile zu vermeiden um eine Bestrafung zu vermeiden oder aber die Strafsanktion abzumildern.

Nur wenige Informationen sind zur kostenlosen juristischen Ersteinschätzung erforderlich.

Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.

Ich benötige zunächst eine Information zum aktuellen Verfahrensstand. Haben Sie einen Anhörungsbogen oder bereits einen Bußgeldbescheid von der Behörde erhalten? Bitte senden Sie mir den Anhörungsbogen bzw. den Bußgeldbescheid zu.

per Email an:rechtsanwalt@husung-reinbek.de

per Fax an: 040/32 51 31 81

per Post:
Rechtsanwalt
Ralph Husung
Kreutzkamp 3a
21465 Reinbek

Sobald mir der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen vorliegt, nehme ich Kontakt mit Ihnen auf erläutere Ihnen meine juristische Ersteinschätzung hinsichtlich eines möglichen Vorgehens gegen den Bußgeldbescheid bzw. einer Beantwortung des Anhörungsbogens. Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten.

Erscheint ein Vorgehen gegen den erhobenen Vorwurf sinnvoll und erfolgversprechend, leite ich dann bei einer Beauftragung durch Sie unverzüglich die nötigen rechtlichen Schritte ein, um den gegen Sie den erhobenen Vorwurf zu entkräften oder abzumildern.

Durch eine nur Rechtsanwälten mögliche Einsichtnahme in die Behördenakte kann der Ihnen vorgeworfene Verstoß geprüft und Fehlerquellen ermittelt werden.

Bei Bedarf arbeite ich bei einem Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes mit Sachverständigen zusammen, um die Richtigkeit der polizeilichen Messung zu überprüfen. Bei der Verhängung eines Fahrverbotes bestehen unter definierten Umständen realistische Aussichten dies zu vermeiden.

Durch die Einholung einer Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) kann nach einer Prüfung von eventuellen Voreintragungen die Verwertbarkeit für den aktuell erhobenen Vorwurf überprüft werden.

Was spricht für die Interessenvertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Husung?

Ich bin spezialisiert auf Verkehrsverstöße und überprüfe die behördlichen Bescheide auf Fehler. Es erfolgt eine optimale Verteidigung zur Vermeidung einer Geldbuße oder eines Fahrverbotes.

Bei Bedarf arbeite ich mit Sachverständigen zusammen zur Überprüfung des Ihnen vorgeworfenen Geschwindigkeitsverstoßes.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Die Kostenübernahme wird von mir eingeholt, ohne dass für Sie Kosten und Aufwand entstehen

Ihre Vorteile bei meinem Tätigwerden:

  • Kostenfreie Prüfung des Bußgeldbescheides auf Fehler zur Vermeidung eines Bußgeldes, von Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot
  • Optimale Vertretung Ihrer Interessen zu dem erhobenen Vorwurf
  • Kein Zeitaufwand für Korrespondenz mit der Behörde oder Wahrnehmung eines Gerichtstermins

Häufige Fragen

Muss der Mandant persönlich zum Termin erscheinen?

Sie müssen nicht persönlich zum Termin entscheiden. Auf Wunsch beantrage ich eine Entbindung von der Verpflichtung zur Teilnahme in einer Hauptverhandlung, ohne dass Ihnen Nachteile entstehen.

Die Befragung vor einem Gericht wird von Mandanten oft als unangenehm empfunden. Es besteht die Gefahr von nicht optimalen Aussagen. Zudem verursacht die Teilnahme an einem Gerichtstermin oft Zeitprobleme beim Mandanten.

Ich nehme für Sie als Rechtsanwalt dem Gerichtstermin kompetent für Sie wahr, ohne das Ihnen Nachteile entstehen.

Wann wird ein Bußgeldbescheid rechtskräftig?

Der Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch (§ 67 OWiG) eingelegt wird. Hier ist ebenfalls unverzügliches Handeln gefordert, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.