Die Rechtsgebiete im Einzelnen

Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht vertritt meine Frau, Rechtsanwältin Alexandra M. Husung, Ihre Interessen und bietet umfassende Beratung in allen Bereichen des Familienrechts, auch Online Scheidungen.

Informationen und Beratung im Familienrecht finden Sie hier: Rechtsanwältin Alexandra M. Husung

Die Schwerpunkte der Tätigkeit meiner Frau, Rechtsanwältin Alexandra M. Husung, liegen in der rechtlichen Trennungsberatung und der Begleitung durch das Scheidungsverfahren sowie in der optimalen Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen Interessen.

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Bitcoin Betrug im Internet

Bitcoin Betrug

In der aktuellen Niedrigzinsphase suchen viele Anleger nach lukrativen Investitionsmöglichkeiten.

Bei einer Internetrecherche fallen sofort Brokerfirmen und Handelsplattformen auf, die hohe Gewinne durch Investitionen in Bitcoins versprechen.

Die Auszahlung der ausgewiesenen Gewinne bleibt aus

Die Probleme beginnen oft, wenn der Anleger um eine Auszahlung der ausgewiesenen Gewinne bittet.

In seltenen Fällen bricht der Kontakt mit dem Trader ab, dieser ist praktisch nicht mehr zu erreichen. In den meisten Fällen jedoch verlangen die Trader hohe Vorschusszahlungen für angeblich abzuführende Steuern oder Gebühren, bevor die ausgewiesenen Gewinne ausgezahlt werden können.
Dem Anleger werden regelmäßig nur kurze Fristen zur Einzahlung dieser Vorschusszahlung gesetzt, um Druck aufzubauen und langes Nachdenken zu vermeiden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema Bitcoin Betrug oder auch Online Betrug.

Ich bin bundesweit tätig und bearbeite zudem aktuell eine Vielzahl von Rückforderungen gegenüber Handelsplattformen weltweit.

Lassen Sie sich von mir beraten und vertreten. Rufen Sie mich jetzt an:

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Verkehrsrecht

In Bußgeldverfahren

begleite ich das Verfahren nach Einsicht in die Ermittlungsakte, informiere über den Verfahrensablauf und das richtige Verhalten und wirke durch eine Einlassung auf eine Verfahrenseinstellung hin. Lesen Sie hier ausführlich zum Thema.

Verkehrsstrafsachen

Auch in Verkehrsstrafsachen (z.B. Verkehrsunfallflucht, Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol- oder Drogenkonsum) bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner und nehme eine wirksame Verteidigung zur Abwendung von Fahrverboten oder einer Entziehung der Fahrerlaubnis vor.

Unfallschadenabwicklung

Nach sorgfältiger Beratung setze ich die Ihnen zustehenden Ansprüche schnell und effizient durch. Zur Ermittlung des Fahrzeugschadens arbeite ich mit unabhängigen und versierten Kfz-Sachverständigen zusammen. Nach der Ermittlung der Versicherungsdaten des Unfallgegners und seiner Versicherung führe ich sämtliche Korrespondenz zur Abwicklung des Schadens mit Versicherung, Reparaturwerkstatt, Mietwagenfirma, Rechtsschutzversicherungen etc.

Warum einen Rechtsanwalt mit der Schadenabwicklung beauftragen?

Beim häufig vom gegnerischen Versicherer angebotenen Schadenmanagement geht es auf Seiten der Versicherung regelmäßig darum, den Schadenaufwand für die Versicherung zu senken. Diese Handhabung berücksichtigt die Belange des Geschädigten in vielfacher Hinsicht nicht optimal. Der Geschädigte sieht sich im Regelfall einem in der Regulierung von Unfallschäden versierten Sachbearbeiter gegenüber. Eine anwaltliche Vertretung bei einer Schadenabwicklung gewährleistet eine optimale rechtliche Vertretung zur Durchsetzung der Ihnen zustehenden Ansprüche. Bei anwaltlicher Vertretung wird zudem regelmäßig die Vornahme von Kürzungen der gestellten Ansprüche vermieden. Die Interessenvertretung durch einen Anwalt sollte möglichst unmittelbar nach dem Schadeneintritt erfolgen, damit die Schadenabwicklung von Beginn an optimal für den Geschädigten verläuft

Übersicht über mögliche Schadenpositionen

  • Reparaturkosten: Wir besprechen die für Sie wirtschaftlich optimale Lösung (z.B. Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt, einer freien Werkstatt oder aber Ersatz der „fiktiven“ Reparaturkosten auf Grundlage eines Kostenvoranschlages oder eines Sachverständigengutachtens).
  • Anspruch auf Neuwagenersatz?
  • Geltendmachung einer Wertminderung des Kfz trotz erfolgter Reparatur
  • Abschleppkosten
  • Mietwagennutzung oder Nutzungsausfallentschädigung in Geld während der Reparaturdauer
  • Vorhaltekosten für gewerblich genutzte Fahrzeuge
  • Kostenpauschale
  • sonstige unfallbedingte Schadenpositionen (beschädigtes Handy, Kleidung etc.)
  • Schmerzensgeld – wurden Sie bei dem Unfall verletzt? Ich fordere nach Einholung der Arztberichte ein angemessenes Schmerzensgeld für Verletzungen unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen der Gerichte. Wenn die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen besteht, kann in einem Abfindungsvergleich ein Nachforderungsrecht geregelt werden. Hierzu berate ich Sie umfassend.
  • Liegt ein Haushaltsführungsschaden vor? (Anspruch auf Geld gegen den Unfallgegner, wenn durch unfallbedingte Verletzungen ganz oder teilweise eine Haushaltsführung nicht möglich ist).
  • Haben Sie einen Verdienstausfall?

Klärung der Verschuldensfrage

Durch eine rechtliche Bewertung des Sachverhalts kann die Verschuldensfrage ermittelt werden und ein ggf. vorliegendes Mitverschulden bewertet werden.

Schadenabwicklung bei einem Totalschaden des Fahrzeugs

Ist die Reparatur eines Fahrzeugs aus technischen Gründen nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, liegt ein Totalschaden vor. Bei der Abrechnung auf Totalschadenbasis kommen verschiedene Schadenpositionen in Betracht. Ich berate Sie hinsichtlich der optimalen wirtschaftlichen Lösung, z.B.:

  • Berücksichtigung der 130%-Regelung? Was gilt, wenn die Kosten für die Reparatur höher sind als der Wert des Fahrzeugs? Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Verwertung/Verkauf des Unfallwagens
  • Abmeldegebühr, Abschleppkosten, Standgeldgebühren
  • Klärung der Wiederbeschaffungsdauer
  • Zulassungskosten des Ersatzfahrzeugs

Sie wurden geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? Sie fragen sich, wie diese Ordnungswidrigkeit geahndet wird, oder ob die Verjährung eines vorherigen Geschwindigkeitsverstoß bereits eingetreten ist?

Lassen Sie sich von mir beraten und vertreten. Rufen Sie mich jetzt an:

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Ar­beits­recht

Ich be­ra­te und ver­tre­te Sie kom­pe­tent im Ar­beits­recht, ins­be­son­de­re bei Kün­di­gung­en

Ein Arbeitnehmer kann nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht erheben. Es ist deshalb schnelles Handeln geboten. Bei mir erhalten Sie sehr kurzfristig einen telefonischen oder persönlichen Termin für ein Beratungsgespräch. In diesem Beratungsgespräch ermitteln wir den Sachverhalt und besprechen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung im Arbeitsrecht die weiteren Schritte, um Ihre Interessen optimal umzusetzen.

Bei einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber gewährt das Arbeitsrecht dem Arbeitnehmer bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen umfangreichen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber hat mehrere Beschränkungen bei Form, Frist und Verfahren bei einer Kündigung zu beachten. Nicht selten ist eine Kündigung durch Formfehler unwirksam. Der Kündigungsschutz gilt auch für eine Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit der Kündigung die unbefristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen anbietet (z.B. an einem anderen Standort).
Eine Kündigung und der resultierende Jobverlust ist für viele Menschen eine absolute Schreckensvision. Ist der erste Schock überwunden, steht oftmals die Frage im Raum, ob einem Arbeitnehmer nach einer Kündigung eine Abfindung zusteht.

Ich unterstütze Sie, damit Sie Ihren Arbeitsplatz erhalten oder aber eine angemessene Abfindung erzielen können nebst einem berufsfördernden Zeugnis.

Bedeutung eines Arbeitszeugnisses

Ein gutes Arbeitszeugnis ist für das berufliche Fortkommen nach einer arbeitgeberseitigen Kündigung von erheblicher Bedeutung. Die im Arbeitszeugnis enthaltenen Formulierungen sind hierbei entscheidend. Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung einer wohlwollenden und qualifizierenden Beurteilung in Ihrem Arbeitszeugnis.

Für das Vor­ge­hen im Kün­di­gungs­schutz­pro­zess ist auf den kon­kre­ten Kün­di­gungs­grund ab­zu­stel­len

Das Gesetz unterscheidet folgende Kündigungsgründe:

  • betriebsbedingte Kündigungen
  • Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen
  • Änderungskündigungen

Nachfolgend werden diese Kündigungsgründe kurz definiert:

Be­triebs­be­ding­te Kün­di­gung­en

Betriebsbedingte Kündigungen sind durch zunehmenden Kostendruck in den Unternehmen aktueller denn je. Immer häufiger verkünden Banken oder Versicherungen aufgrund der andauernden Niedrigzinsphase einen Arbeitsplatzabbau. Auch durch Produktionsverlagerungen oder Outsourcing sollen in Unternehmen aller Branchen vielfach Arbeitsplätze zwecks Kosteneinsparung abgebaut werden. Eine betriebsbedingte Kündigung kann u. a. mit der Begründung des Arbeitgebers erklärt werden, dass dringende betriebliche Erfordernisse einer Weiterbeschäftigung im Betrieb gegenüberstünden. Ein Arbeitgeber muss aber vorher alle ihm zumutbaren Maßnahmen getroffen haben, um die betriebsbedingte Kündigung zu vermeiden und eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt haben. Es empfiehlt sich dringend eine anwaltliche Überprüfung der Argumentation des Arbeitgebers, um Nachteile für den Arbeitnehmer zu vermeiden.

Personen- und ver­hal­tens­be­ding­te Kün­di­gung­en

Der wohl in der Praxis wichtigste Fall der personenbedingten Kündigung ist die krankheitsbedingte Kündigung. Hier kommt es entscheidend auf die Argumentation an, mit der der Arbeitnehmer sich gegen die Kündigung zur Wehr setzt. Eine vorherige anwaltliche Beratung ist hierfür oft unerlässlich.

Verhaltensbedingte Kündigungen

Verhaltensbedingte Kündigungen liegen dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten erheblich und i.d.R. schuldhaft verletzt hat und eine störungsfreie Vertragserfüllung in Zukunft nicht zu erwarten steht. Vorstufe zu einer verhaltensbedingten Kündigung ist eine Abmahnung. Eine Abmahnung liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein verhaltensbedingtes Fehlverhalten eines Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten beanstandet und gleichzeitig darauf hinweist, dass im Wiederholungsfall der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Auch hier empfiehlt sich eine unverzügliche anwaltliche Überprüfung und Beratung.

Be­son­der­hei­ten für Rechts­an­walts­kosten im Ar­beits­recht im Ver­fahr­en vor dem Amts­ge­richt

Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht im ersten Rechtszug trägt jede Partei ihre eigenen Rechtsanwaltskosten. Es besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten. In einer etwaigen zweiten und dritten Instanz gilt wieder der Grundsatz der verhältnismäßigen Kostenerstattungspflicht, das heißt die Kosten werden nach dem Verhältnis des Obsiegens / Unterliegens „gequotelt“.

Bei der DeutscheAnwaltAkademie habe ich den Fachanwaltslehrgang im Arbeitsrecht absolviert.

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Versicherungsrecht

Im Schadensfall berate und vertrete ich private und gewerbliche Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung versicherungsvertraglicher Ansprüche gegenüber der Versicherung in z.B. folgenden Versicherungssparten:

  • private Berufsunfähigkeitsversicherung
  • private Krankenversicherung
  • Lebens- und Rentenversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachversicherung: Feuer,- Leitungs- und Einbruchsversicherung

Es gibt viele Fragestellungen, die bei der Regulierung eines Versicherungsfalles zu klären sind, z.B.:

  • Umfang des Versicherungsschutzes
  • Welche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten muss der Versicherte beachten?
  • Verjährung von Ansprüchen?

Um Fehler bei der Schadensmeldung und der Einhaltung von Formen und Fristen zu vermeiden, benötigt der Versicherungsnehmer regelmäßig frühzeitig fachkundige anwaltliche Unterstützung, um Leistungskürzungen des Versicherers oder sogar die Ablehnung der Ansprüche möglichst zu vermeiden.

Be­rufs­un­fäh­ig­keits­ver­sich­er­ung

Bei der Inanspruchnahme einer Berufsunfähigkeitsversicherung verweigern die Versicherer häufig zunächst die Zahlung einer BU-Rente. Oft wird diese Leistungsablehnung damit begründet, dass der Versicherte bei Abschluss des Versicherungsvertrages falsche Gesundheitsangaben gemacht und z.B. Vorerkrankungen verschwiegen habe.

Bis zu zehn Jahre nach Vertragsabschluss kann einem Versicherten eine eventuelle „arglistige Täuschung“ in der „vorvertraglichen Anzeigepflicht“ zum Verhängnis werden. Bei psychischen Erkrankungen (Burn-out, Depression), die inzwischen die Hauptursache für Berufsunfähigkeit darstellen, besteht das Problem, dass diese Erkrankungen schwerer nachzuweisen sind als körperliche Erkrankungen.

Bei den regelmäßig von der Versicherung beauftragten Gutachtern muss zudem auf die Neutralität geachtet werden. Vor diesen Hintergründen ist die zeitnahe Einschaltung eines Rechtsanwaltes bei einer Leistungsverweigerung des BU-Versicherers ratsam.

Private Kran­ken­ver­sich­er­ung

Zunehmend kommt es zu einem Streit, in welcher Höhe der private Krankenversicherer Kosten für Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte etc.) erstattet. Manche Behandlungsmethoden werden von privaten Krankenversicherungen zudem nicht als „medizinisch notwendig“ anerkannt. Dies hat zur Folge, dass die Unternehmen die Erstattung der Arztrechnung verweigern. Private Krankenversicherungen lehnen immer häufiger auch die Kostenübernahme für teure stationäre Behandlungen ab, wenn sie der Ansicht sind, dass eine ambulante Behandlung ausgereicht hätte.

Selbstverständlich bin ich für Sie auch in allen anderen Versicherungssparten tätig.

Bei dieser Tätigkeit kann ich auf meine Erfahrung auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes aufgrund meiner Tätigkeit als Syndikusanwalt bei einer großen Versicherungsgesellschaft zurückgreifen.

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Arzt­haft­ungs­recht

Ein Be­hand­lungs­feh­ler liegt vor, wenn eine medi­zi­nische Be­hand­lung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung bestehenden, allgemein anerkannten fachlichen Standards erfolgt ist. Be­hand­lungs­feh­ler werden um­gangs­sprach­lich als Kunstfehler bezeichnet, weil die ärztliche Behandlung nicht nach den Regeln der (ärztlichen) Kunst erfolgt ist. Fehler können in jeder Behandlungsphase auftreten. Be­hand­lungs­feh­ler sind insbesondere Diagnose-, Therapie- und Or­ga­ni­sa­tions­fehler sowie Über­wach­ungs­ver­schulden und mangelnde Auf­klärung.

Ich berate Sie in diesen Fällen über Ihre Rechte, prüfe in welcher Höhe Ihnen ein Schmerzens­geld und sonstige Scha­den­po­si­tio­nen zustehen und stelle Ansprüche gegenüber dem behandelnden Arzt bzw. der Klinik.

Bei der Bemessung der Höhe des Schmer­zens­gel­des müssen alle maßgeblichen Um­stände des je­weil­ig­en Einzelfalls berücksichtigt werden, die den Geschädigten in seiner speziellen Lebens­si­tua­tion tref­fen, z.B.:

  • Dauer und Umfang der Behandlung und einer eventuellen Arbeit­sun­fäh­ig­keit
  • Dauerschaden?
  • Auswirkungen auf die berufliche, soziale und häusliche Situation
  • Auswirkungen auf Freizeit, Sport und Hobby
  • eventuelle physische und psychische Auswirkungen

Schmerz­ens­geld

Auch das Alter des Verletzten ist bei der Be­mess­ung des Schmerz­ens­gel­des zu be­rück­sich­ti­gen. Ein junger Mensch, der einen schwer­wiegenden Dauer­scha­den erlitten hat, bekommt wegen seines Alters ein höheres Schmerzens­geld, weil er noch lange unter den Ver­letz­ungs­folg­en zu tragen hat. Besteht die Möglichkeit des Eintritts weiterer Verletzungsfolgen (Spätfolgen), kann dies ebenfalls be­rück­sichtigt werden.

Sowohl das Schmerzens­geld als auch eine Schmerzens­geld­rente un­ter­lie­gen grund­sätz­lich nicht der Ein­kom­mens­steu­er­pflicht.

Scha­den­er­satz

Neben einem Schmerzens­geld gibt es viele andere Scha­den­er­satz­po­si­tio­nen, die geprüft werden müssen. Wenn der Geschädigte seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Haus­halts­führ­ungs­scha­dens. Eventuell sind Umbauten, z.B. am Auto oder in der Wohnung, erforderlich oder es entsteht ein Verdienstausfall. Weiterhin sind z.B. Fahrtkosten für Arztbesuche und Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig.

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir ausführlich, welche Scha­den­er­satz­po­si­tio­nen Ihnen in Ihrer konkreten Lage zustehen.

Aufgrund meiner 2-jährigen Tätigkeit für das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, wo ich Arzt­haft­pflicht­schäden bearbeitet habe, bin ich Ihnen ein versierter Rechts­an­walt zur Geltendmachung von Scha­den­er­satz- und Schmerz­ens­geld­an­sprüch­en.

Ihr Rechtsanwalt in Reinbek

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Ju­rist­isch­er Wer­deg­ang

Ich habe Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg studiert. Seit dem Jahr 1994 bin ich als Rechts­anwalt zu­ge­lassen.

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen aufgrund umfangreicher be­ruf­lich­er Er­fahr­ung­en im Ar­beits­recht, Ver­kehrs­recht, Ver­sich­er­ungs­recht sowie im Arzt­haft­ungs­recht. Bei der Deutschen AnwaltAkademie habe ich den Fach­an­walts­lehr­gang im Ar­beits­recht ab­sol­viert. Für das Uni­ver­si­täts­krank­en­haus Hamburg Eppendorf habe ich als Rechts­referent Arzt­haft­pflicht­fälle be­ar­bei­tet.

Umfangreiche Erfahrungen im Ver­sich­er­ungs­recht habe ich durch meine Tätigkeit als Syn­di­kus­an­walt für eine große Hamburger Ver­sich­er­ungs­ge­sell­schaft er­wor­ben.

Vor­trags­tät­ig­keit

Seit 1996 bin ich als Dozent für Bank­recht bei der Frankfurt School of Finance and Management in Hamburg tätig.

Ich bin verheiratet mit Rechts­an­wältin Alexandra M. Husung, Fach­an­wältin für Fa­mi­lien­recht in Reinbek (https://familienrecht-husung.de) und habe zwei Töchter.
Seit 1995 sind wir wohnhaft in Reinbek bei Hamburg.